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UPPAbaby Garantie

Von: Florian   Datum: 14.02.2022, 11:00:00


Der Hersteller UPPAbaby gewährt zwei Jahre Garantie auf alle seine Kinderwagen und und ausgewähltes Zubehör (Tragekorb, RumbleSeat, Neugeborenenset und PiggyBack). Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt ab dem Kaufdatum laut Kaufbeleg. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn du deinen UPPAbaby Kinderwagen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf online auf der UPPAbaby Webseite registrierst, erhältst du ein zusätzliches Jahr Herstellergarantie. Die 3 Jahre Garantie sind nicht übertragbar und gelten nur für den Erstbesitzer.

Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

 

Bitte wende dich im Garantiefall zunächst an uns, wenn du das Produkt bei uns gekauft hast:

myPram
August-Bebel-Straße 24
16359 Biesenthal
Deutschland
03337 - 458 9923

service@mypram.com

Wenn du das UPPAbaby Produkt bei einem anderen Händler gekauft hast, wende dich bitte an diesen.

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normaler Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie dem Garantiegeber auf Verlangen einen Kaufnachweis zur Verfügung stellen (z.B. durch Beilegen einer Kopie der Originalrechnung der eingesandten Ware). Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Zurverfügungstellen eines Kaufnachweises die Garantieleistung ablehnen kann, da der Nachweis der Berechnung der Garantiefrist dient. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus dem übermittelten Kaufnachweis ergeben sollte bzw. die dortigen Daten nicht mehr aktuell sind.

Die Garantieabwicklung erfolgt für Sie in jedem Fall frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber erstattet. Sofern ein kostenpflichtiger Ausbau der Ware für deren Einschicken erforderlich ist, trägt der Garantiegeber die für den Ausbau notwendigen Kosten.

Hinweis:

Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.